30.01.2023
Ab dem 28. Februar 2023 wird der amtliche Anzeiger Biel und Leubringen der Wochenzeitung «Biel Bienne» beigelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Amtsblatt weiterhin an alle Haushalte verteilt wird, während die Kosten für die Stadt Biel und den Verlag Gassmann gering bleiben.
Die Firma Gassmann, Verlegerin des amtlichen Anzeigers und der Wochenzeitung «Biel Bienne», hat aufgrund der steigenden Papierpreise, der Kosten für die Zeitungsverteilung und des Rückgangs bei Werbeanzeigen bei der Stadt Biel angefragt, ob das Amtsblatt neu der Wochenzeitung beigelegt werden könne, um Kosten einzusparen. Die Stadt Biel ist diesem Antrag nachgekommen im Bewusstsein, dass es mittelfristig wichtig ist, den amtlichen Anzeiger in Papierform beizubehalten und der gesamten Bevölkerung, einschliesslich der Personen ohne Internetzugang, aktiv zuzustellen.
Gemäss der kantonalen Gesetzgebung ist es den Gemeinden seit dem 1. Januar 2023 erlaubt, ihre amtlichen Mitteilungen nur noch in elektronischer Form zu publizieren. Dieses Vorgehen verlangt jedoch von allen Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv um die Informationen zu bemühen. Mit der Zustellung einer gedruckten Ausgabe des amtlichen Anzeigers an alle Haushalte hingegen erhalten sie diese Informationen automatisch. Ausserdem können in der Printausgabe auch nichtamtliche Mitteilungen publiziert werden, die von öffentlichem Interesse sind, wie beispielsweise Anzeigen für Seniorenanlässe oder Anmeldungen für Kindersportlager.
Aus diesen Gründen erachtet es die Stadt Biel als notwendig, den amtlichen Anzeiger auch weiterhin in Papierform zu verteilen, solange dies keine finanziellen Folgen hat. Die klare grafische und physische Abgrenzung des amtlichen Anzeigers von der Wochenzeitung «Biel Bienne» garantiert überdies dessen Eigenständigkeit.