Die Geschäftsprüfungskommission
- prüft zuhanden der Stimmberechtigen alle Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen, namentlich den Finanzplan, den Voranschlag und die Verpflichtungskredite;
- kontrolliert ob der Gemeinderat die gesteckten Ziele erreicht und die Verwaltungs-organisation gemäss Art. 42 vollzieht;
- behandelt Datenschutzfragen als Aufsichtsstelle über den Datenschutz.