Öffentliche Auflage – Anpassung des Baureglements der Einwohnergemeinde Evilard an die BMBV
02.06.2026
Gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 bringt der Gemeinderat von Evilard den Entwurf zur Anpassung des Baureglements der Einwohnergemeinde Evilard an die Verordnung des Kantons Bern über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) zur öffentlichen Aufflage.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Evilard zur Einsichtnahme auf, und zwar vom 2. Juni bis 3. Juli 2026. Sie können auch unten eingesehen und heruntergeladen werden. Das Dossier umfasst:
• Das an die BMBV angepasste Baureglement
• Der Erläuterungsbericht zur Änderung des Baureglements
• Das Vorprüfungsbericht des Kantons (zur Information)
Die vorgeschlagenen Änderungen sind überwiegend formeller Natur und dienen der Harmonisierung des kommunalen Baureglements mit den Begriffen und Messweisen der BMBV.
Zwei materielle Anpassungen sind jedoch vorgesehen. Diese betreffen:
• Die Methode zur Berechnung der Höhenzuschläge bei Wohngebäuden in Bezug auf die Neigung des Geländes ;
• den Mindestabstand zur Landwirtschaftszone.
Diese Änderungen werden im Erläuterungsbericht ausführlich dargestellt und erläutert.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen gegen das geänderte Reglement sind schriftlich und begründet einzureichen bis spätestens am 3. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Route Principale 37, 2533 Leubringen, einzureichen.
Leubringen, 2. Juni 2026
Der Gemeinderat
• Das an die BMBV angepasste Baureglement
• Der Erläuterungsbericht zur Änderung des Baureglements
• Das Vorprüfungsbericht des Kantons (zur Information)
Die vorgeschlagenen Änderungen sind überwiegend formeller Natur und dienen der Harmonisierung des kommunalen Baureglements mit den Begriffen und Messweisen der BMBV.
Zwei materielle Anpassungen sind jedoch vorgesehen. Diese betreffen:
• Die Methode zur Berechnung der Höhenzuschläge bei Wohngebäuden in Bezug auf die Neigung des Geländes ;
• den Mindestabstand zur Landwirtschaftszone.
Diese Änderungen werden im Erläuterungsbericht ausführlich dargestellt und erläutert.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen gegen das geänderte Reglement sind schriftlich und begründet einzureichen bis spätestens am 3. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Route Principale 37, 2533 Leubringen, einzureichen.
Leubringen, 2. Juni 2026
Der Gemeinderat