Öffentliche Bekanntmachung : Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet «Prés Morel»
30.06.2026
Der Gemeinderat von Evilard hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet „Prés Morel“ mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.
Die Planungszone bezweckt für den bezeichneten Perimeter die Weiterverfolgung der folgenden Zielsetzungen der in Überarbeitung befindlichen Überbauungsordnung «Prés Morel»:
- Überprüfung bestehender Baulandreserven und allfällige Reduktion;
- Überprüfung Bestimmungen zu Nutzungsart und -mass und zur Bauweise.
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Das Dossier liegt vom 30. Juni bis 14. August 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann nachfolgend heruntergeladen werden.
Mit Einsprache kann während der Dauer der Bekanntmachung geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Evilard einzureichen.
Evilard, den 30. Juni 2026
Der Gemeinderat