Feuerverbot im Wald
02.07.2026
Derzeit gilt in den Regierungsstatthalterämtern Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (im Umkreis von 50 Metern). Dieses Verbot gilt somit auch für die Gemeinde Leubringen.
Im Geltungsbereich des Feuerverbots sind sämtliche Tätigkeiten untersagt, die einen Brand verursachen könnten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im nachstehenden Dokument.