Kind am schreiben

Kindertagesstätte

Zweisprachige Kindertagesstätte Ginkjo


Die zweisprachige Kindertagesstätte der Gemeinde am Chemin des Bourdons 3 in Leubringen bietet Kindern im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt eine umfassende Tagesbetreuung ausserhalb des elterlichen Haushalts an. Sie verfügt über 24 Vollzeit- oder Teilzeitplätze. Die Kinder werden durch qualifiziertes Betreuungspersonal begleitet, das ein besonderes Augenmerk auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit legt. Innerhalb klarer Strukturen können sie in kleinen Gruppen ihre Umgebung erforschen und entdecken wie auch Sinn, Geschicklichkeit und Ausdauer erproben und ihre handwerklichen, musikalischen, sprachlichen und intellektuellen Fähigkeiten weiterentwickeln.

Gesucht: Praktikant/in Kita
Wir suchen ab August eine Praktikantin/einen Praktikanten für unsere zweisprachige Kindertagesstätte Ginkjo. Die Praktikumsstelle ist für ein Jahr befristet, mit der Möglichkeit anschliessend die Lehre als FaBe K EFZ bei uns zu absolvieren.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Yasmeen Aeschbach, Kita-Leiterin.
Tel. 032 322 28 71
E-Mail


Betreuungsgutscheinsystem

Die Eltern können mit diesem System frei wählen, in welcher KITA sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Voraussetzung ist, dass die KITA am System teilnimmt. Die Höhe des Gutscheins ist einkommensabhängig.

Um einen Gutschein beantragen zu können, müssen die Eltern drei Bedingungen erfüllen:

1. Die Familie braucht die Betreuung

Familie und Beruf können nicht vereinbart werden. Das Arbeitspensum für Alleinerziehende muss mindestens 20% sein, bei Paaren 120%.

2. Die Familie braucht aufgrund ihrer finanziellen Situation Subventionen
Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebenden Einkommen bis zu CHF 160‘000 ausbezahlt. Dies wird wie heute auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie der Familiengrösse berechnet.

3. Das betreute Kind gehört zur Zielgruppe der Betreuungsgutscheine
Das Kind ist im Vorschulalter. Beim Eintritt in den Kindergarten erlischt der Anspruch auf einen Gutschein. Das Kind kann in der Tagesschule weiter betreut werden.

Neu wird ein Platz nur noch subventioniert, wenn die Eltern:
- arbeiten
- eine Ausbildung absolvieren
- auf Arbeitssuche sind oder
- aus anderen sozialen oder gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind.

Die Eltern beantragen einen Gutschein im Online-Portal kibon und erfassen ihre Daten selbst. Die KITA wird den Eltern den Platz bestätigen. Die Wohnsitzgemeinde ist für die Kontrolle und Ausgabe der Gutscheine zuständig. Der Gutschein wird nicht direkt ausbezahlt, sondern von der monatlichen Rechnung abgezogen werden.

Bei Fragen melden Sie sich bei Nadine Zimmermann-Rezzonico, Gemeindeverwaltung Evilard, Tel.-Nr. 032 329 91 03.


Mitarbeiter/innen:
Aeschbach Yasmeen (KITA-Leiterin)
Mettler Nicole (Vize-Leiterin)
Bourdois Hanna (Praktikantin)
Cataldo Dalia (Mitarbeiterin)
Leopardo Tiffany (Mitarbeiterin)
Mangandu-Nkumpwer Percide (Mitarbeiterin)
Mangandu Siona (Schupperpraktikum)
Membrez Jessica (Mitarbeiterin)
Nussbaumer Jade (Lernende)
Pittet Marie (Gruppenleiterin)
Ribeiro Barreto Iasmine (Mitarbeiterin)
Schori Alexiane (Mitarbeiterin)
Orellana Tricy (Raumpflegerin)
Weber Anna (Mitarbeiterin)
Zimmermann Nadine (Administration)

Tel: 032 322 28 71
Tel: 079 784 72 97
E-Mail


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