Das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde führt ein Register der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger und stellt Heimatscheine an Privatpersonen aus. Jede Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen. Personen, die teilweise in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen dies bekannt geben. Sie müssen sich bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.
Schweizerinnen und Schweizer, die von Evilard wegziehen (ebenfalls Wochenaufenthalter), müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Füllen Sie dazu bitte das Wegzugsformular aus.
Wegzug ins Ausland
Bei einer Abmeldung ins Ausland, wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt. Das Dokument kann für die Anmeldung bei der schweizerischen konsularischen oder diplomatischen Vertretung im Ausland verwendet werden. Bei kürzeren Auslandaufenthalten sind Sie selbst für die Aufbewahrung Ihres Heimatscheines verantwortlich. Weiter benötigen wir eine Vertreteradresse in der Schweiz.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige, die von Evilard wegziehen, müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden.
Wegzug ins Ausland
Ausländische Staatsangehörige, die von Evilard wegziehen, müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Fremdenkontrolle abmelden.
Die zweisprachige Kindertagesstätte der Gemeinde am Chemin des Bourdons 3 in Leubringen bietet Kindern im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt eine umfassende Tagesbetreuung ausserhalb des elterlichen Haushalts an. Sie verfügt über 24 Vollzeit- oder Teilzeitplätze. Die Kinder werden durch qualifiziertes Betreuungspersonal begleitet, das ein besonderes Augenmerk auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit legt. Innerhalb klarer Strukturen können sie in kleinen Gruppen ihre Umgebung erforschen und entdecken wie auch Sinn, Geschicklichkeit und Ausdauer erproben und ihre handwerklichen, musikalischen, sprachlichen und intellektuellen Fähigkeiten weiterentwickeln.
La Lisière AG Chemin de la Maison-Blanche 1 2533 Evilard Tel. 032 322 58 51 Fax. 032 322 58 54 E-Mail
Geschäftsführerin: Basile Yvonne
Das Alters- und Pflegezentrum La Lisière AG konnte am 1. September 1990 seine ersten Bewohner aufnehmen. Umgeben von einer grosszügigen Gartenanlage, liegt das Heim in schönster Aussichtslage am Rande des Dorfes. Sowohl das Leben der Stadt als auch die Stille der Natur sind in unmittelbarer Nähe.
Für 46 betagte Menschen bietet das Alters- und Pflegeheim eine zeitgemässe Wohnform mit einem hohen Mass an Lebensqualität. Werte wie Sicherheit, Geborgenheit, soziale Kontakte, Selbständigkeit, Unterstützung, Betreuung und Pflege prägen die Heimatmosphäre. Im Eingangsgeschoss befinden sich der Esssaal sowie das Café Lisière. Es gibt auch ein schönes, modernes Ferienzimmer für Kurzaufenthalter.
Das gemütliche Café Lisière ist die ideale Begegnungsstätte für Jung und Alt. Es steht jedermann offen und ist von morgens 8 Uhr bis abends um 17 Uhr geöffnet. Das in der Nähe des Haupteingangs angelegte Biotop, die von Seidenhühner bevölkerte Voliere, die beiden Zwerggeissen, sowie ein kleiner Kinderspielplatz bilden weitere Anziehungspunkte für die Dorfbevölkerung.
Die Pilzkontrollstelle an der Route Principale 44 wird vom amtlichen Pilzkontrolleur Dr. Urs Bloesch (Tel. 079 519 55 41) geleitet.
Öffnungszeiten:
12. August bis Anfang November 2024; Täglich von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Ausserhalb Pilzsaison Kontrolle nach telefonischer Vereinbarung: Tel. 079 519 55 41.
Eine Pilzkontrolle ist für Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde gratis. Auswärtige zahlen CHF 6.00 pro Kontrolle.
Anmeldung zur Arbeitsvermittlung neu direkt ber der Regionalen Arbeitsvermittlung
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt im Kanton Bern direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen nur ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.
1.-6. Schuljahr in Evilard, deutsch und französischsprachige Klassen
Oberstufe: 7.-9. Schuljahr in Biel
Von den etwa 200 Schülern besuchen je etwa die Hälfte den deutsch- oder französischsprachigen Unterricht. Unsere Schule verfügt über ein breit gefächertes Zusatzangebot in verschiedenen Bereichen. Mehr Informationen dazu finden Sie in einer Extrabroschüre, die Sie bei der Schulleitung erhalten.
Kontakt: Stefan Wyss (Schulleiter) Chemin des Voitats 4 2533 Evilard Tel. 032 323 77 44 E-Mail
Die zweisprachige Tagesschule im Schulzentrum Evilard bietet für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule eine Betreuung ausserhalb des Schulunterrichts an, inklusive Aufgabenhilfe und diverser ausserschulischer Tätigkeiten. Mehrere Betreuungsmodule stehen zur Wahl: am Morgen, am Mittag mit Mittagessen und am Nachmittag während der schulfreien Zeit. Dieses Betreuungsangebot ist kostenpflichtig gemäss der kantonalen Richtlinien.
Für die Einwohnergemeinde Evilard ist verantwortlich: Miglierina Kaminfeger GmbH Römerstrasse 9 2555 Brügg Tel. 032 372 74 40 E-Mail
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.
Feuerpolizei / Brandschutz Es besteht in diesem Bereich schon seit einigen Jahren eine Zusammenarbeit zwischen der Einwohnergemeinde Evilard und der Stadt Biel.
Die Bauverwaltung berät die Kunden im Bezug auf Einreichung eines Baugesuchs (seit 1. März 2022 mit eBau ) und gewährleistet den gesamten Ablauf des Bewilligungsverfahrens, vom Einreichen des Gesuchs bis zur Unterbreitung an die Bewilligungsbehörde (Baukommission oder Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne).
Die Zusammensetzung des Baugesuchs variiert je nach Projekt. Die wichtigsten Kategorien:
Ordentliches Baugesuch
Kleines Baugesuch
Gastgewerbliches Baubewilligungsgesuch
Vor der Zusammenstellung eines Baugesuchs ist es von Vorteil, mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen. Bei grossen Bauvorhaben kann jederzeit bei der Bauverwaltung ein Gesuch zur Vorprüfung eingereicht werden. Dieses wird von der Baukommission im Hinblick auf seine Machbarkeit geprüft.
Dieses Verfahren ist im Prinzip kostenlos (für komplexe Projekte kann im Rahmen der Rechnung für das darauf folgende Baugesuch eine Gebühr erhoben werden). Mit einer Vorprüfung kann vermieden werden, dass der Bauherr zu viel Geld und Energie in ein Projekt steckt, das vielleicht so nicht realisiert werden kann.
Die Bauverwaltung steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Zögern Sie nicht, einen Gesprächstermin abzumachen.
Baupolizei - Baukontrollen und Bauabnahmen
Die Bauverwaltung überwacht die Baustellen, führt Baukontrollen durch und genehmigt den Einzug, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind.
Sie ist ebenfalls zuständig für das Unterbinden jeglicher Störung der öffentlichen Ordnung wegen schlecht unterhaltener Bauwerke oder solcher, die im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen stehen.
Der Katasterplan der Einwohnergemeinde Evilard bietet folgende Funktionen:
Luftaufnahme
Luftaufnahme und Katasterplan
Katasterplan
Standortplan
Strassenverzeichnis
Suche nach Parzellennummern
Suche nach Strassennamen
Der amtliche Katasterplan kann online unter untenstehender Webadresse konsultiert werden.
Der amtliche Katasterplan muss bei jedem Baubewilligungsgesuch bei folgender Adresse bestellt werden:
Zuständiger Geometer für den Verwaltungskreis: Geoplan Team, Hutzli Kluser, Dipl. Ing. ETH / SIA Egliweg 6 2560 Nidau Tel: 032 332 78 00 E-Mail
Für Grundbuchauszüge (Dienstbarkeiten etc.) wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt: Grundbuchamt Seeland Schloss Hauptstrasse 6 2560 Nidau Tel. 031 635 25 50
Wenn Sie einen Auszug aus dem Zonenplan bestellen oder diesen, den Baulinienplan oder die Katasterpläne einsehen möchten, ob von Evilard oder Magglingen, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.
Buslinie 70 - Anpassung der Streckenführungen der Linien 70 und 71 ab 11. April 2023 Die Verkehrsbetriebe Biel passen die Strecken der Linien 70 und 71 aufgrund der Arbeiten an der Ortsdurchfahrt in Orvin sowie den ab Mai durchgeführten Bauarbeiten auf der A16 an. Ab dem 11. April 2023 werden die in Frinvillier gelegenen Bushaltestellen nicht mehr bedient.
Die Linie 70 wird in beiden Richtungen über Leubringen umgeleitet, mit einer Haltestelle auf dem Dorfplatz.
Die Linie 71 wird in beiden Richtungen über die Römerstrasse und den Tierpark umgeleitet.
Jahresrevisionen Die Jahresrevisionen werden an folgenden Daten und mit folgenden Ersatzangeboten durchgeführt: •8.-12. April 2024 Magglingenbahn: via Leubringenbahn und Bus zwischen Leubringen und Magglingen im 30-Minuten-Takt •5.-9. August 2024 Leubringenbahn: Bus im 30-Minuten-Takt
Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren und Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden. Das Erlassgesuch muss schriftlich, begründet und mit den nötigen Beweismitteln wie Haushaltsbudget bei der zuständigen Veranlagungsgemeinde eingereicht werden.
Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz
Besonderer Abzug Art. 41 StG (Voraussetzung: Totalerlass der ganzen geschuldeten Steuer) Eine Veranlagung nach Art. 41 StG ist grundsätzlich für Fälle mit gleichbleibenden finanziellen Verhältnissen beschränkt, soweit diese zu einem Erlass der ganzen geschuldeten Steuer berechtigen; Die ordentliche Steuererklärung ist trotz Veranlagung nach Art. 41 StG jährlich einzureichen. Bitte beachten Sie die weiteren Voraussetzungen und Ablehnungsgründe sowie die gesetzlichen Bestimmungen zur Veranlagung nach Art. 41 StG auf dem Formular.
Beim Umzug in eine andere Gemeinde oder nach dem Tod eines Hundes, ist der Hundebesitzer oder -halter angehalten, sofort die Gemeindeverwaltung zu informieren, die das Tier aus dem Hunderegister streicht.
Als Privatperson (natürliche Person) müssen Sie die Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihr Einkommen und Vermögen versteuern, vor Ablauf der Einreichefrist beantragen. Sie können dies online, telefonisch oder schriftlich veranlassen.
Steuerverwaltung des Kantons Bern Region Seeland Bahnhofplatz 10 2501 Biel/Bienne Tel.: 031 633 60 01 E-Mail
Das Antragsformular für einen "Auszug aus dem Strafregister" kann direkt bei der Post oder online beim Bundesamt für Justiz bezogen werden. Beim Einwohneramt ist keine Bestellung möglich!
Wohnsitzbescheinigungen werden für alle möglichen Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei Einbürgerungen und Rentenansprüchen. Jede Person, welche in Evilard wohnt oder gewohnt hat, kann eine Wohnsitzbescheinigung beantragen.
Gerne informieren wir mit dem untenstehenden Link die Bevölkerung der Gemeinde über das breite Sport- und Freizeitangebot sowie aktuelle Projekte und Veranstaltungen.
Wie lange müssen Sie in der Schweiz wohnen? Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung müssen Sie eine bestimmte Zeitdauer in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde gewohnt haben. Bund, Kanton und Gemeinde kennen unterschiedliche Anforderungen, die alle erfüllt sein müssen:
Bund: Zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Gesuchseinreichung.
Die Jahre, in denen Sie die Aufenthalts- (Ausweis B) oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) bzw. die Legitimationskarte des EDA oder den Ci-Ausweis besessen haben, zählen voll.
Die Aufenthaltsdauer im Rahmen einer vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) wird zur Hälfte angerechnet.
Zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen die Aufenthaltsjahre doppelt. Bei der Gesuchstellung muss der tatsächliche Aufenthalt jedoch mindestens sechs Jahre betragen.
Kanton: Mindestens zwei Jahre ununterbrochener Aufenthalt im Kanton vor Gesuchseinreichung.
Gemeinde: Mindestens zwei Jahre ununterbrochener Aufenthalt in der Gemeinde vor Gesuchseinreichung.
Ehepaare: Für Gesuche von Ehepaaren gilt: Beide Ehepartner müssen bei der Gesuchseinreichung die Aufenthaltsvoraussetzungen einzeln erfüllen.
Eingetragene Partnerschaft: Für die eingetragene Partnerin einer Schweizer Bürgerin oder den eingetragenen Partner eines Schweizer Bürgers gilt:
Aufenthalt von insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon ein Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung.
Dies gilt, sofern die eingetragene Partnerschaft seit mindestens drei Jahren besteht und die Partnerinnen bzw. Partner seit mindestens zwei Jahren in der Einbürgerungsgemeinde leben.
Kinder: Minderjährige Kinder werden in der Regel in die Einbürgerung der Eltern oder eines Elternteils einbezogen, sofern sie bei ihnen wohnen. Kinder ab vollendetem 2. Altersjahr müssen seit mindestens zwei Jahren bei den Eltern oder beim gesuchstellenden Elternteil wohnen.
Stellen sie selbständig ein Gesuch, müssen sie die Voraussetzungen von Bund, Kanton und Gemeinde erfüllen. Deshalb kann das Gesuch frühestens ab dem vollendeten 9. Altersjahr eingereicht werden.
Wie gehe ich vor? Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abgabe der Einbürgerungsunterlagen. Kontakt: Tanja Antenen E-Mail Tel. 032 329 91 02
Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärungen lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1- 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen.
Durch das Ausfüllen des Formulars 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die Formulare 1 und 3 zu unterschreiben sind.
Die Steuererklärungen können bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Nichts ist leichter, als ein Mobility-Fahrzeug zu reservieren. Sie müssen sich nur anmelden, das Fahrzeug reservieren und losfahren! Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, dies aber tun möchten, klicken Sie einfach auf den untenstehenden Link oder rufen Sie die Nummer 0848 824 812 an: Ihr Fahrzeug können Sie rund um die Uhr reservieren (im Internet, mit der Mobility-App oder telefonisch). Sie öffnen es mit Ihrer Mobility-Karte oder Ihrem SwissPass und schon geht's los! Sie sind absolut flexibel.
Kontakt: Mobility Société Coopérative Verantwortlich für die Abteilung Biel-Bienne/Jura Gütschstrasse 2 Postfach 6000 Luzern 7
Die kostenlose Website (siehe unten) beheimatet viel Nützliches im Zusammenhang mit Fördermitteln für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Über 1‘200 Fördergeldprogrammen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Energieversorgern sind vorhanden. Mit dem integrierten Energiesparrechner lassen sich Sparpotenziale ermitteln, grafisch darstellen und miteinander vergleichen. Wer will, kann die Resultate bequem im PDF-Format herunterladen.
Die Bauverwaltung steht bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.
Professionelle Pflege zu Hause Spitex Biel-Bienne Regio AG ist mit rund 200 Mitarbeitenden in der Region Biel die grösste öffentliche Spitex. Als Non-Profit-Organisation haben wir einen Leistungsauftrag der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion. Unsere Klienten wohnen in der Stadt Biel und in den Gemeinden Evilard-Magglingen, Pieterlen und Lengnau.
Kompetent und empathisch pflegen und unterstützen wir unsere Klientinnen und Klienten zu Hause in ihrem vertrauten Umfeld. Ziele sind der Erhalt der Selbständigkeit und Lebensqualität.
Unsere Leistungen Grund-/Behandlungspflege Spitex-24h-Notruf Wundmanagement Palliative Care Psychiatrische Pflege Kinderspitex Komfortleistungen von BelleVie Suisse AG (Website BelleVie)
Kontakt Spitex Biel-Bienne Regio AG Zentralstrasse 115 Postfach 1100 2501 Biel/Bienne
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Befindet sich ein Grundstück in einer Grundwasserschutzzone? Ist ein Grundstück mit Altlasten belastet? Welche Lärmschutzmassnahmen müssen ergriffen werden? Welche Baulinien gelten? Die Antworten darauf liefert der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Der ÖREB-Kataster führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privat-rechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Die wichtigsten Informationen zum Gebrauch des ÖREB-Kataster können dem Flyer oder Video entnommen werden. Zudem kann der ÖREB-Kataster über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Der ÖREB-Kataster bietet die Möglichkeit einen PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften zu erstellen.
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