Schalter der Gemeindeverwaltung

Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Als Privatperson (natürliche Person) müssen Sie die Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihr Einkommen und Vermögen versteuern, vor Ablauf der Einreichefrist beantragen. Sie können dies online, telefonisch oder schriftlich veranlassen.

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Seeland
Bahnhofplatz 10
2501 Biel/Bienne
Tel.: 031 633 60 01
E-Mail

Fristverlängerung bis 15. Juli:
Online: gratis
Schriftlich, Telefon, Schalter: CHF 20.00

Fristverlängerung bis 15. September:
Online: CHF 20.00
Schriftlich, Telefon, Schalter: CHF 40.00

Fristverlängerung bis 15. November:
Online: CHF 40.00
Schriftlich, Telefon, Schalter: CHF 60.00

Fristverlängerung
https://www.sv.fin.be.ch/de/start/ueber-uns.html
Steuern
Gemeindesteuern

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