Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Leubringen (BE), Magglingen; Bau eines Unterbringungs- und Ausbildungsgebäudes
18.02.2026
Mitwirkung und Anhörung vom 18. Februar 2026
Gemeinde: Leubringen (BE) (Leubringen/Magglingen)
Gesuchsteller: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Gesuchsunterlagen:
- Projektbeschrieb
- verschiedene Projektpläne (Lage, Schnitte und Fassaden, Netzwerke, Rohrleitungen, Flächen, Anschlüsse,
- Baustelle usw.)
- diverse Konzepte (Brandschutz, Energiemessung, Bodenschutz)
- SECO-Bericht
- weitere Elemente (Berechnung des Parkplatzbedarfs, Minergie-P-Nachweis usw.)
Gegenstand: Auf dem Grundstück Nr. 1479 in Magglingen entsteht ein neues Gebäude für die Ausbildung und Unterbringung von Sportlern der Armee. Das Bauwerk umfasst Unterrichtsräume, Unterkünfte und die für den Betrieb erforderlichen Infrastrukturen.
Das Grundstück Nr. 690 umfasst den Umbau des ehemaligen Tennisplatzes zu einem multifunktionalen Versammlungsplatz, der für militärische Aktivitäten und öffentliche Zwecke verwendet wird. Das Projekt sieht auch einen Zugangsweg zur Kapelle vor.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren: Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der
Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP: Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).
Ausnahmebewilligungen: Für das Projekt sind nach aktuellem Planungsstand folgende umweltrechtlichen Ausnahmebewilligungen nötig: - Gewässerschutzrechtliche Bewilligung für Einbauten in Grundwasser und für Grundwasserabsenkungen gemäss Artikel 19 Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20).
Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 18. Februar 2026 bis zum 20. März 2026 während derordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Einwohnergemeinde Leubringen, Gemeindeverwaltung, Route Principale 37, 2533 Evilard.
Aussteckung / Profilierung: Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).
18. Februar 2026
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport