Schalter der Gemeindeverwaltung

Verkauf Liegenschaft - Informationen

Verkauf Liegenschaft - Informationen

Der Liegenschaftsbesitzer gilt als Schuldner der Wassergebühren; er ist angehalten, über jeden Besitzerwechsel oder eine eventuelle Übertragung der Liegenschaft, welche einen Eintrag im Grundbuch erfordern, rechtzeitig zu informieren. Geht dies vergessen, bleibt der alte Besitzer für die Regelung der Wasserrechnung und der Gebühren verantwortlich. Deshalb sollte jeder Besitzerwechsel sofort gemeldet werden, damit ein Termin für eine ausserordentliche Zählerablesung (Ablesen des Wasserverbrauchs und Erstellen der Schlussabrechnung) vereinbart werden kann.

Pro Liegenschaft besteht nur ein einziger Wasserzähler (offizieller Zähler der Gemeinde); der Verkauf einer Eigentumswohnung benötigt also keine ausserordentliche Zählerablesung für das Erstellen der Schlussrechnung.

Liegenschaften
Wohnen und Umziehen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen